Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Julien Purchess (Einzelunternehmer)
Müggelweg 2
15569 Woltersdorf
Deutschland
USt.-Id.: DE326662735
– nachfolgend „AutomationStack“ –
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen AutomationStack und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), die Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich CRM, Automatisierung und Prozessoptimierung betreffen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AutomationStack diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. AutomationStack erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen Customer Relationship Management, KPI-Tracking, Automatisierung von API-Schnittstellen mittels iPaaS-Plattformen und diverse Entwicklungsdienstleistungen (API, Web, Apex und Low-Code). Hierzu gehören die Analyse von Geschäftsprozessen, die Erstellung individueller Implementierungs-, Automatisierungs- und Software-Integrationsansätze sowie die technische Implementierung der Lösungen.
2.2. Die Leistungen werden im Rahmen eines monatlich kündbaren Abonnementmodells erbracht. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung gem. § 3 und § 4 dieser AGB.
2.3. AutomationStack schuldet keinen Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
2.4. Ein Arbeitsvertrag wird nicht begründet. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen selbst verantwortlich.
2.5. AutomationStack ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
§ 3 Entwicklung und Implementierung von Workflows
3.1. Ein Workflow im Sinne dieser AGB ist eine Abfolge von Prozessschritten, die darauf abzielt, einen spezifischen Geschäftsprozess zu optimieren. Workflows dienen dazu, Prozesse zu vereinfachen, zu verkürzen und wiederkehrende, zeitaufwändige Prozesse zu automatisieren, um so Effizienzsteigerungen zu ermöglichen.
Beispiele für Workflows sind:
Automatisierung von Follow-Up-E-Mails an Kunden
Integration und Synchronisierung von Daten zwischen CRM-Systemen und anderen SaaS-Anwendungen
automatische Zuweisung von Aufgaben in Projektmanagement-Tools
Erstellung einfacher Reports oder Dashboards basierend auf vordefinierten Datenquellen
3.2. Die Anzahl der zu implementierenden Workflows ist monatlich begrenzt und richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Abonnement-Paket. Die genaue Anzahl an monatlich enthaltenen Workflows ergibt sich aus der Beschreibung des Abonnement-Pakets auf der Website von AutomationStack zum Zeitpunkt der Buchung und wird Vertragsbestandteil. Änderungen an den Abonnement-Bedingungen nach der Buchung haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge.
3.3. AutomationStack führt zur Erstellung von Workflows drei Arten von Tätigkeiten aus:
Implementierungsaufgaben: z.B. Erstellung von Feldern, Anpassungen an Seitenlayouts innerhalb eines CRM-Systems oder Umsetzung von E-Mail-Vorlagen innerhalb eines E-Mail-Marketing-Tools gemäß Design-Vorlagen des Kunden
Automatisierungsaufgaben: z.B. Erstellung von Automatisierungslogiken innerhalb eines CRM-Systems oder Erstellung von automatisierten E-Mail-Sequenzen über ein E-Mail-Marketing-Tool
Integrationsaufgaben: z.B. Erstellung von Automatisierungen zur Synchronisation von Daten zwischen zwei oder mehr SaaS-Anwendungen über eine Integrationsplatform (iPaaS)
Beispiele für Tätigkeiten, die nicht unter die Definition eines Workflows fallen:
Design von Grafiken
Web Design
Web Development
Erstellung oder Anpassung von Webseiten über Website-Baukasten-Systeme wie z.B. Wordpress, Shopify oder Webflow
Copywriting
Programmierung individueller API-Schnittstellen
Neuentwicklung oder maßgeschneiderte Programmierung komplexer Softwarelösungen
3.4. Workflows können ausschließlich über das Kundenportal von AutomationStack eingereicht werden. Einsendungen per E-Mail oder andere Kommunikationswege werden nicht berücksichtigt.
3.5. Die Entwicklung eines Workflows ist auf eine maximale Arbeitszeit von 4 Stunden begrenzt. Übersteigt der erforderliche Aufwand diese Zeitvorgabe, wird AutomationStack den Kunden über alternative Lösungen informieren, z. B. durch Anpassung des Anforderungsumfangs, Unterteilung der Anforderungen in mehrere Workflows, oder Hinzuziehung externer Partner.
3.6. Priorisierung und Stornierung von Anfragen: Alle Workflow-Anfragen werden nach Eingang und in der Reihenfolge der vom Kunden festgelegten Priorität bearbeitet. Der Kunde kann die Priorität seiner Anfragen jederzeit ändern, sofern AutomationStack mit der Bearbeitung des jeweiligen Workflows noch nicht begonnen hat. Sobald die Bearbeitung eines Workflows durch AutomationStack gestartet wurde, ist eine Änderung der Priorität oder eine Stornierung nicht mehr möglich. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Stornierung eines bereits begonnenen Workflows wird dieser auf die monatlich verfügbare Anzahl an Workflows angerechnet.
3.7. Bearbeitungs- und Implementierungsdauer: AutomationStack ist stets bemüht, die Bearbeitung und Implementierung so zeitnah wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von unternehmensinternen Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden. Die Dauer der Bearbeitung und Implementierung liegt im alleinigen Ermessen von AutomationStack und richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Umfang der Anfrage. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht-Einhaltung unternehmensinterner Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden besteht nicht.
3.8. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereitzustellen.
§ 4 Support-Anfragen und Fehlerbehebung
4.1. Eine Support-Anfrage im Sinne dieser AGB bezieht sich auf geringfügige Änderungen an bestehenden Workflows. Hierunter fallen Anpassungen wie die Änderung von Bedingungen, das Hinzufügen einfacher Schritte oder das Aktualisieren bestehender Logiken.
Beispiele für solche Änderungen sind:
Hinzufügen, Ändern oder Löschen eines Formularfeldes
Synchronisierung eines neuen Feldes zwischen zwei Systemen, die über einen Workflow miteinander verknüpft sind
Anpassen eines Seitenlayouts
Hinzufügen, Ändern oder Löschen einer E-Mail innerhalb einer automatisierten E-Mail-Sequenz
Anpassen einer Wenn-Dann-Logik
Hinzufügen, Ändern oder Löschen einer automatisch generierten Follow-Up-Aufgabe
4.2. Die Bearbeitung von Support-Anfragen ist auf eine maximale Arbeitszeit von 30 Minuten pro Anfrage begrenzt. Übersteigt der erforderliche Aufwand diese Zeitvorgabe, behält sich AutomationStack das Recht vor, diese zu priorisieren, abzulehnen, oder den Kunden über alternative Lösungen zu informieren, z. B. durch Anpassung des Anforderungsumfangs oder der Einreichung als neuer Workflow. Dies gilt auch, wenn die Anfrage in ihrem Charakter nicht einer Support-Anfrage entspricht. Dies liegt im Einzelfall im Ermessen von AutomationStack.
Beispiele für Änderungen, die nicht als Support-Anfrage gelten:
Austausch einer SaaS-Anwendung innerhalb einer Automatisierung
Verknüpfung einer neuen SaaS-Anwendung
Erstellung einer neuen E-Mail-Vorlage auf Basis eines neuen Designs
Neuprogrammierungen von API-Schnittstellen
Neuprogrammierungen in Apex (Salesforce.com)
4.3. Regelung zur angemessenen Nutzung: Kunden verpflichten sich, Support-Anfragen in einem angemessenen Rahmen zu beantragen. Sollten Anfragen über das übliche Maß hinausgehen, behält sich AutomationStack das Recht vor, diese zu priorisieren, abzulehnen oder separate Zusatzkosten zu berechnen. Die „Regelung zur angemessenen Nutzung“ gilt ausschließlich für Support-Anfragen und nicht für Troubleshooting-Anfragen.
4.4. Behebung von Fehlern (Troubleshooting-Anfragen): Dies umfasst die Analyse und Behebung von Problemen, die dazu führen, dass ein Workflow nicht wie vorgesehen funktioniert. Troubleshooting-Anfragen beziehen sich ausschließlich auf technische Fehler, die durch Änderungen an Drittanbieter-Software (z. B. API-Updates) oder unvorhergesehene Anwendungsfälle verursacht werden. Probleme, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht abgesprochene Änderungen durch den Kunden oder externe Eingriffe entstehen, gelten nicht als technische Fehler und fallen nicht unter Troubleshooting-Anfragen.
4.5. Die Behebung von Fehlern (Troubleshooting) erfolgt ohne eine spezifische zeitliche Begrenzung, jedoch im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Verfügbarkeit von AutomationStack. Ein Anspruch des Kunden auf die Behebung von Fehlern innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens besteht nicht.
4.6. Alle Support-Anfragen und Troubleshooting-Anfragen müssen über das Kundenportal von AutomationStack eingereicht werden. Einsendungen über andere Kommunikationswege, wie E-Mail, werden nicht berücksichtigt.
4.7. Priorisierung und Stornierung von Anfragen: Alle Support- und Troubleshooting-Anfragen werden nach Eingang und in der Reihenfolge ihrer Priorität bearbeitet. Der Kunde kann die Priorität seiner Anfragen jederzeit ändern, sofern AutomationStack mit der Bearbeitung der jeweiligen Anfrage noch nicht begonnen hat. Sobald die Bearbeitung einer Anfrage durch AutomationStack gestartet wurde, ist eine Änderung der Priorität ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, eine laufende Anfrage zu stornieren.
4.8. Bearbeitungs- und Implementierungsdauer: AutomationStack ist stets bemüht, die Bearbeitung und Implementierung so zeitnah wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von unternehmensinternen Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden. Die Dauer der Bearbeitung und Implementierung liegt im alleinigen Ermessen von AutomationStack und richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Umfang der Anfrage. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht-Einhaltung unternehmensinterner Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden besteht nicht.
4.9. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereitzustellen.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
5.1. Der Vertrag zwischen AutomationStack und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde auf der Website von AutomationStack eines der angebotenen Pakete auswählt, den Buchungsprozess abschließt und AutomationStack dem Kunden die Buchung bestätigt.
5.2. Der Buchungsprozess umfasst:
die Auswahl des gewünschten Abonnements,
das vollständige Ausfüllen der erforderlichen Buchungs- und Zahlungsdaten, und
die Zustimmung zu diesen AGB durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ (oder einer vergleichbaren Schaltfläche).
5.3. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Kunde eine automatische Bestätigungsmail von AutomationStack. Mit Zugang dieser Bestätigungsmail ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
5.4. AutomationStack behält sich das Recht vor, Buchungen in begründeten Einzelfällen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Entgelte werden vollständig zurückerstattet.
5.5. Die von AutomationStack angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
5.6. Sollte AutomationStack nachträglich feststellen, dass der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist AutomationStack berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
§ 6 Registrierung und Kontoverantwortung
6.1. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen ist die Erstellung eines Kundenkontos im Kundenportal von AutomationStack. Hierfür hat der Kunde ein Passwort festzulegen und korrekte, vollständige sowie aktuelle Registrierungsinformationen anzugeben.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebenen Registrierungsinformationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags durch AutomationStack führen.
6.3. Der Kunde darf keine Benutzernamen verwenden, die Rechte Dritter verletzen, wie beispielsweise Namen oder Marken ohne entsprechende Genehmigung, oder die anstößig, vulgär oder obszön sind.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontoinformationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und Vertraulichkeit seines Kontos sowie für alle Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen. AutomationStack ist unverzüglich über jede Sicherheitsverletzung oder unbefugte Nutzung des Kontos zu informieren.
6.5. AutomationStack haftet nicht für Verluste, die durch die unbefugte Nutzung des Kontos des Kunden entstehen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien bis zum Ablauf eines laufenden Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden. Der Kunde kann ebenfalls durch Anklicken des Buttons “Jetzt kündigen” (oder einer vergleichbaren Schaltfläche) im Kundenportal von AutomationStack wirksam zum Ablauf eines laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
7.2. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
7.3. Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Zeitraum von einem Monat ab dem Datum des Vertragsschlusses und nicht einem Kalendermonat.
7.4. Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer Kündigung nicht erstattet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gemäß § 5 wird die Zahlung des vereinbarten Entgelts für das gewählte Paket sofort fällig. Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website von AutomationStack veröffentlichten Tarifen.
8.2. Die Zahlung erfolgt online über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. AutomationStack behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen oder zusätzliche Zahlungsmethoden anzubieten.
8.3. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung eine entsprechende Bestätigung sowie eine Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
8.4. Bei Zahlungsverzug ist AutomationStack berechtigt, die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die automatische Verlängerung des Abonnements gemäß § 7 bleibt unberührt. AutomationStack ist jedoch zur Kündigung bei ausbleibender Zahlung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
8.5. Sollte eine Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich sein, ist der Kunde verpflichtet, die ausstehenden Beträge unverzüglich nach Aufforderung zu begleichen. AutomationStack ist berechtigt, hierfür zusätzlich angemessene Mahngebühren geltend zu machen.
§ 9 Haftung
9.1. AutomationStack haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AutomationStack nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3. AutomationStack übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden.
9.4. AutomationStack haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden oder auf Probleme mit Drittanbietersoftware zurückzuführen sind.
9.5. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 10 Nutzung von Ergebnissen und geistiges Eigentum
10.1. Mangels anderer Vereinbarungen erhält der Kunde im Rahmen von Automatisierungs-Dienstleistungen erbrachten Leistungen (insbesondere Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung und –Entwicklung sowie Programmierung von APIs) ein einfaches Nutzungsrecht zum Einsatz auf iPaaS oder Cloud-Umgebungen. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als Teilleistungen einer Dienstleistung, dem Urhebergesetz und verbleiben als geschaffenes Eigentum AutomationStack.
10.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.
10.3. Eine Weitergabe der erstellten Leistungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AutomationStack erlaubt. Über den Umfang der Nutzung steht AutomationStack ein Auskunftsanspruch zu.
§ 11 Nennung des Auftraggebers und Referenzen
11.1. AutomationStack ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Unternehmensbezeichnung des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen sowie in anderen Marketingmaterialien als Referenz zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht der Nutzung schriftlich. Darüber hinaus ist AutomationStack berechtigt, vom Kunden abgegebene Bewertungen in Textform, einschließlich des angegebenen Namens, Jobtitels, eines bereitgestellten Bildes und des Firmennamens, für Marketingzwecke zu verwenden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich in einem angemessenen und seriösen Rahmen.
11.2. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten gemäß § 11.1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail an AutomationStack zu richten.
11.3. AutomationStack verpflichtet sich, die Daten des Kunden im Rahmen der Marketingnutzung gemäß § 11.1 sorgfältig und datenschutzkonform zu behandeln.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz von AutomationStack.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Julien Purchess (Einzelunternehmer)
Müggelweg 2
15569 Woltersdorf
Deutschland
USt.-Id.: DE326662735
– nachfolgend „AutomationStack“ –
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen AutomationStack und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), die Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich CRM, Automatisierung und Prozessoptimierung betreffen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AutomationStack diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. AutomationStack erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen Customer Relationship Management, KPI-Tracking, Automatisierung von API-Schnittstellen mittels iPaaS-Plattformen und diverse Entwicklungsdienstleistungen (API, Web, Apex und Low-Code). Hierzu gehören die Analyse von Geschäftsprozessen, die Erstellung individueller Implementierungs-, Automatisierungs- und Software-Integrationsansätze sowie die technische Implementierung der Lösungen.
2.2. Die Leistungen werden im Rahmen eines monatlich kündbaren Abonnementmodells erbracht. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung gem. § 3 und § 4 dieser AGB.
2.3. AutomationStack schuldet keinen Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
2.4. Ein Arbeitsvertrag wird nicht begründet. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen selbst verantwortlich.
2.5. AutomationStack ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
§ 3 Entwicklung und Implementierung von Workflows
3.1. Ein Workflow im Sinne dieser AGB ist eine Abfolge von Prozessschritten, die darauf abzielt, einen spezifischen Geschäftsprozess zu optimieren. Workflows dienen dazu, Prozesse zu vereinfachen, zu verkürzen und wiederkehrende, zeitaufwändige Prozesse zu automatisieren, um so Effizienzsteigerungen zu ermöglichen.
Beispiele für Workflows sind:
Automatisierung von Follow-Up-E-Mails an Kunden
Integration und Synchronisierung von Daten zwischen CRM-Systemen und anderen SaaS-Anwendungen
automatische Zuweisung von Aufgaben in Projektmanagement-Tools
Erstellung einfacher Reports oder Dashboards basierend auf vordefinierten Datenquellen
3.2. Die Anzahl der zu implementierenden Workflows ist monatlich begrenzt und richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Abonnement-Paket. Die genaue Anzahl an monatlich enthaltenen Workflows ergibt sich aus der Beschreibung des Abonnement-Pakets auf der Website von AutomationStack zum Zeitpunkt der Buchung und wird Vertragsbestandteil. Änderungen an den Abonnement-Bedingungen nach der Buchung haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge.
3.3. AutomationStack führt zur Erstellung von Workflows drei Arten von Tätigkeiten aus:
Implementierungsaufgaben: z.B. Erstellung von Feldern, Anpassungen an Seitenlayouts innerhalb eines CRM-Systems oder Umsetzung von E-Mail-Vorlagen innerhalb eines E-Mail-Marketing-Tools gemäß Design-Vorlagen des Kunden
Automatisierungsaufgaben: z.B. Erstellung von Automatisierungslogiken innerhalb eines CRM-Systems oder Erstellung von automatisierten E-Mail-Sequenzen über ein E-Mail-Marketing-Tool
Integrationsaufgaben: z.B. Erstellung von Automatisierungen zur Synchronisation von Daten zwischen zwei oder mehr SaaS-Anwendungen über eine Integrationsplatform (iPaaS)
Beispiele für Tätigkeiten, die nicht unter die Definition eines Workflows fallen:
Design von Grafiken
Web Design
Web Development
Erstellung oder Anpassung von Webseiten über Website-Baukasten-Systeme wie z.B. Wordpress, Shopify oder Webflow
Copywriting
Programmierung individueller API-Schnittstellen
Neuentwicklung oder maßgeschneiderte Programmierung komplexer Softwarelösungen
3.4. Workflows können ausschließlich über das Kundenportal von AutomationStack eingereicht werden. Einsendungen per E-Mail oder andere Kommunikationswege werden nicht berücksichtigt.
3.5. Die Entwicklung eines Workflows ist auf eine maximale Arbeitszeit von 4 Stunden begrenzt. Übersteigt der erforderliche Aufwand diese Zeitvorgabe, wird AutomationStack den Kunden über alternative Lösungen informieren, z. B. durch Anpassung des Anforderungsumfangs, Unterteilung der Anforderungen in mehrere Workflows, oder Hinzuziehung externer Partner.
3.6. Priorisierung und Stornierung von Anfragen: Alle Workflow-Anfragen werden nach Eingang und in der Reihenfolge der vom Kunden festgelegten Priorität bearbeitet. Der Kunde kann die Priorität seiner Anfragen jederzeit ändern, sofern AutomationStack mit der Bearbeitung des jeweiligen Workflows noch nicht begonnen hat. Sobald die Bearbeitung eines Workflows durch AutomationStack gestartet wurde, ist eine Änderung der Priorität oder eine Stornierung nicht mehr möglich. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Stornierung eines bereits begonnenen Workflows wird dieser auf die monatlich verfügbare Anzahl an Workflows angerechnet.
3.7. Bearbeitungs- und Implementierungsdauer: AutomationStack ist stets bemüht, die Bearbeitung und Implementierung so zeitnah wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von unternehmensinternen Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden. Die Dauer der Bearbeitung und Implementierung liegt im alleinigen Ermessen von AutomationStack und richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Umfang der Anfrage. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht-Einhaltung unternehmensinterner Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden besteht nicht.
3.8. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereitzustellen.
§ 4 Support-Anfragen und Fehlerbehebung
4.1. Eine Support-Anfrage im Sinne dieser AGB bezieht sich auf geringfügige Änderungen an bestehenden Workflows. Hierunter fallen Anpassungen wie die Änderung von Bedingungen, das Hinzufügen einfacher Schritte oder das Aktualisieren bestehender Logiken.
Beispiele für solche Änderungen sind:
Hinzufügen, Ändern oder Löschen eines Formularfeldes
Synchronisierung eines neuen Feldes zwischen zwei Systemen, die über einen Workflow miteinander verknüpft sind
Anpassen eines Seitenlayouts
Hinzufügen, Ändern oder Löschen einer E-Mail innerhalb einer automatisierten E-Mail-Sequenz
Anpassen einer Wenn-Dann-Logik
Hinzufügen, Ändern oder Löschen einer automatisch generierten Follow-Up-Aufgabe
4.2. Die Bearbeitung von Support-Anfragen ist auf eine maximale Arbeitszeit von 30 Minuten pro Anfrage begrenzt. Übersteigt der erforderliche Aufwand diese Zeitvorgabe, behält sich AutomationStack das Recht vor, diese zu priorisieren, abzulehnen, oder den Kunden über alternative Lösungen zu informieren, z. B. durch Anpassung des Anforderungsumfangs oder der Einreichung als neuer Workflow. Dies gilt auch, wenn die Anfrage in ihrem Charakter nicht einer Support-Anfrage entspricht. Dies liegt im Einzelfall im Ermessen von AutomationStack.
Beispiele für Änderungen, die nicht als Support-Anfrage gelten:
Austausch einer SaaS-Anwendung innerhalb einer Automatisierung
Verknüpfung einer neuen SaaS-Anwendung
Erstellung einer neuen E-Mail-Vorlage auf Basis eines neuen Designs
Neuprogrammierungen von API-Schnittstellen
Neuprogrammierungen in Apex (Salesforce.com)
4.3. Regelung zur angemessenen Nutzung: Kunden verpflichten sich, Support-Anfragen in einem angemessenen Rahmen zu beantragen. Sollten Anfragen über das übliche Maß hinausgehen, behält sich AutomationStack das Recht vor, diese zu priorisieren, abzulehnen oder separate Zusatzkosten zu berechnen. Die „Regelung zur angemessenen Nutzung“ gilt ausschließlich für Support-Anfragen und nicht für Troubleshooting-Anfragen.
4.4. Behebung von Fehlern (Troubleshooting-Anfragen): Dies umfasst die Analyse und Behebung von Problemen, die dazu führen, dass ein Workflow nicht wie vorgesehen funktioniert. Troubleshooting-Anfragen beziehen sich ausschließlich auf technische Fehler, die durch Änderungen an Drittanbieter-Software (z. B. API-Updates) oder unvorhergesehene Anwendungsfälle verursacht werden. Probleme, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht abgesprochene Änderungen durch den Kunden oder externe Eingriffe entstehen, gelten nicht als technische Fehler und fallen nicht unter Troubleshooting-Anfragen.
4.5. Die Behebung von Fehlern (Troubleshooting) erfolgt ohne eine spezifische zeitliche Begrenzung, jedoch im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Verfügbarkeit von AutomationStack. Ein Anspruch des Kunden auf die Behebung von Fehlern innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens besteht nicht.
4.6. Alle Support-Anfragen und Troubleshooting-Anfragen müssen über das Kundenportal von AutomationStack eingereicht werden. Einsendungen über andere Kommunikationswege, wie E-Mail, werden nicht berücksichtigt.
4.7. Priorisierung und Stornierung von Anfragen: Alle Support- und Troubleshooting-Anfragen werden nach Eingang und in der Reihenfolge ihrer Priorität bearbeitet. Der Kunde kann die Priorität seiner Anfragen jederzeit ändern, sofern AutomationStack mit der Bearbeitung der jeweiligen Anfrage noch nicht begonnen hat. Sobald die Bearbeitung einer Anfrage durch AutomationStack gestartet wurde, ist eine Änderung der Priorität ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, eine laufende Anfrage zu stornieren.
4.8. Bearbeitungs- und Implementierungsdauer: AutomationStack ist stets bemüht, die Bearbeitung und Implementierung so zeitnah wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von unternehmensinternen Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden. Die Dauer der Bearbeitung und Implementierung liegt im alleinigen Ermessen von AutomationStack und richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Umfang der Anfrage. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht-Einhaltung unternehmensinterner Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden besteht nicht.
4.9. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereitzustellen.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
5.1. Der Vertrag zwischen AutomationStack und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde auf der Website von AutomationStack eines der angebotenen Pakete auswählt, den Buchungsprozess abschließt und AutomationStack dem Kunden die Buchung bestätigt.
5.2. Der Buchungsprozess umfasst:
die Auswahl des gewünschten Abonnements,
das vollständige Ausfüllen der erforderlichen Buchungs- und Zahlungsdaten, und
die Zustimmung zu diesen AGB durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ (oder einer vergleichbaren Schaltfläche).
5.3. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Kunde eine automatische Bestätigungsmail von AutomationStack. Mit Zugang dieser Bestätigungsmail ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
5.4. AutomationStack behält sich das Recht vor, Buchungen in begründeten Einzelfällen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Entgelte werden vollständig zurückerstattet.
5.5. Die von AutomationStack angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
5.6. Sollte AutomationStack nachträglich feststellen, dass der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist AutomationStack berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
§ 6 Registrierung und Kontoverantwortung
6.1. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen ist die Erstellung eines Kundenkontos im Kundenportal von AutomationStack. Hierfür hat der Kunde ein Passwort festzulegen und korrekte, vollständige sowie aktuelle Registrierungsinformationen anzugeben.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebenen Registrierungsinformationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags durch AutomationStack führen.
6.3. Der Kunde darf keine Benutzernamen verwenden, die Rechte Dritter verletzen, wie beispielsweise Namen oder Marken ohne entsprechende Genehmigung, oder die anstößig, vulgär oder obszön sind.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontoinformationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und Vertraulichkeit seines Kontos sowie für alle Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen. AutomationStack ist unverzüglich über jede Sicherheitsverletzung oder unbefugte Nutzung des Kontos zu informieren.
6.5. AutomationStack haftet nicht für Verluste, die durch die unbefugte Nutzung des Kontos des Kunden entstehen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien bis zum Ablauf eines laufenden Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden. Der Kunde kann ebenfalls durch Anklicken des Buttons “Jetzt kündigen” (oder einer vergleichbaren Schaltfläche) im Kundenportal von AutomationStack wirksam zum Ablauf eines laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
7.2. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
7.3. Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Zeitraum von einem Monat ab dem Datum des Vertragsschlusses und nicht einem Kalendermonat.
7.4. Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer Kündigung nicht erstattet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gemäß § 5 wird die Zahlung des vereinbarten Entgelts für das gewählte Paket sofort fällig. Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website von AutomationStack veröffentlichten Tarifen.
8.2. Die Zahlung erfolgt online über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. AutomationStack behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen oder zusätzliche Zahlungsmethoden anzubieten.
8.3. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung eine entsprechende Bestätigung sowie eine Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
8.4. Bei Zahlungsverzug ist AutomationStack berechtigt, die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die automatische Verlängerung des Abonnements gemäß § 7 bleibt unberührt. AutomationStack ist jedoch zur Kündigung bei ausbleibender Zahlung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
8.5. Sollte eine Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich sein, ist der Kunde verpflichtet, die ausstehenden Beträge unverzüglich nach Aufforderung zu begleichen. AutomationStack ist berechtigt, hierfür zusätzlich angemessene Mahngebühren geltend zu machen.
§ 9 Haftung
9.1. AutomationStack haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AutomationStack nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3. AutomationStack übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden.
9.4. AutomationStack haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden oder auf Probleme mit Drittanbietersoftware zurückzuführen sind.
9.5. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 10 Nutzung von Ergebnissen und geistiges Eigentum
10.1. Mangels anderer Vereinbarungen erhält der Kunde im Rahmen von Automatisierungs-Dienstleistungen erbrachten Leistungen (insbesondere Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung und –Entwicklung sowie Programmierung von APIs) ein einfaches Nutzungsrecht zum Einsatz auf iPaaS oder Cloud-Umgebungen. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als Teilleistungen einer Dienstleistung, dem Urhebergesetz und verbleiben als geschaffenes Eigentum AutomationStack.
10.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.
10.3. Eine Weitergabe der erstellten Leistungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AutomationStack erlaubt. Über den Umfang der Nutzung steht AutomationStack ein Auskunftsanspruch zu.
§ 11 Nennung des Auftraggebers und Referenzen
11.1. AutomationStack ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Unternehmensbezeichnung des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen sowie in anderen Marketingmaterialien als Referenz zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht der Nutzung schriftlich. Darüber hinaus ist AutomationStack berechtigt, vom Kunden abgegebene Bewertungen in Textform, einschließlich des angegebenen Namens, Jobtitels, eines bereitgestellten Bildes und des Firmennamens, für Marketingzwecke zu verwenden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich in einem angemessenen und seriösen Rahmen.
11.2. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten gemäß § 11.1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail an AutomationStack zu richten.
11.3. AutomationStack verpflichtet sich, die Daten des Kunden im Rahmen der Marketingnutzung gemäß § 11.1 sorgfältig und datenschutzkonform zu behandeln.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz von AutomationStack.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Julien Purchess (Einzelunternehmer)
Müggelweg 2
15569 Woltersdorf
Deutschland
USt.-Id.: DE326662735
– nachfolgend „AutomationStack“ –
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen AutomationStack und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“), die Beratungs- und Implementierungsdienstleistungen im Bereich CRM, Automatisierung und Prozessoptimierung betreffen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn AutomationStack diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. AutomationStack erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen Customer Relationship Management, KPI-Tracking, Automatisierung von API-Schnittstellen mittels iPaaS-Plattformen und diverse Entwicklungsdienstleistungen (API, Web, Apex und Low-Code). Hierzu gehören die Analyse von Geschäftsprozessen, die Erstellung individueller Implementierungs-, Automatisierungs- und Software-Integrationsansätze sowie die technische Implementierung der Lösungen.
2.2. Die Leistungen werden im Rahmen eines monatlich kündbaren Abonnementmodells erbracht. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag oder der Leistungsbeschreibung gem. § 3 und § 4 dieser AGB.
2.3. AutomationStack schuldet keinen Erfolg, sondern ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
2.4. Ein Arbeitsvertrag wird nicht begründet. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen selbst verantwortlich.
2.5. AutomationStack ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber tätig zu sein.
§ 3 Entwicklung und Implementierung von Workflows
3.1. Ein Workflow im Sinne dieser AGB ist eine Abfolge von Prozessschritten, die darauf abzielt, einen spezifischen Geschäftsprozess zu optimieren. Workflows dienen dazu, Prozesse zu vereinfachen, zu verkürzen und wiederkehrende, zeitaufwändige Prozesse zu automatisieren, um so Effizienzsteigerungen zu ermöglichen.
Beispiele für Workflows sind:
Automatisierung von Follow-Up-E-Mails an Kunden
Integration und Synchronisierung von Daten zwischen CRM-Systemen und anderen SaaS-Anwendungen
automatische Zuweisung von Aufgaben in Projektmanagement-Tools
Erstellung einfacher Reports oder Dashboards basierend auf vordefinierten Datenquellen
3.2. Die Anzahl der zu implementierenden Workflows ist monatlich begrenzt und richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Abonnement-Paket. Die genaue Anzahl an monatlich enthaltenen Workflows ergibt sich aus der Beschreibung des Abonnement-Pakets auf der Website von AutomationStack zum Zeitpunkt der Buchung und wird Vertragsbestandteil. Änderungen an den Abonnement-Bedingungen nach der Buchung haben keinen Einfluss auf bestehende Verträge.
3.3. AutomationStack führt zur Erstellung von Workflows drei Arten von Tätigkeiten aus:
Implementierungsaufgaben: z.B. Erstellung von Feldern, Anpassungen an Seitenlayouts innerhalb eines CRM-Systems oder Umsetzung von E-Mail-Vorlagen innerhalb eines E-Mail-Marketing-Tools gemäß Design-Vorlagen des Kunden
Automatisierungsaufgaben: z.B. Erstellung von Automatisierungslogiken innerhalb eines CRM-Systems oder Erstellung von automatisierten E-Mail-Sequenzen über ein E-Mail-Marketing-Tool
Integrationsaufgaben: z.B. Erstellung von Automatisierungen zur Synchronisation von Daten zwischen zwei oder mehr SaaS-Anwendungen über eine Integrationsplatform (iPaaS)
Beispiele für Tätigkeiten, die nicht unter die Definition eines Workflows fallen:
Design von Grafiken
Web Design
Web Development
Erstellung oder Anpassung von Webseiten über Website-Baukasten-Systeme wie z.B. Wordpress, Shopify oder Webflow
Copywriting
Programmierung individueller API-Schnittstellen
Neuentwicklung oder maßgeschneiderte Programmierung komplexer Softwarelösungen
3.4. Workflows können ausschließlich über das Kundenportal von AutomationStack eingereicht werden. Einsendungen per E-Mail oder andere Kommunikationswege werden nicht berücksichtigt.
3.5. Die Entwicklung eines Workflows ist auf eine maximale Arbeitszeit von 4 Stunden begrenzt. Übersteigt der erforderliche Aufwand diese Zeitvorgabe, wird AutomationStack den Kunden über alternative Lösungen informieren, z. B. durch Anpassung des Anforderungsumfangs, Unterteilung der Anforderungen in mehrere Workflows, oder Hinzuziehung externer Partner.
3.6. Priorisierung und Stornierung von Anfragen: Alle Workflow-Anfragen werden nach Eingang und in der Reihenfolge der vom Kunden festgelegten Priorität bearbeitet. Der Kunde kann die Priorität seiner Anfragen jederzeit ändern, sofern AutomationStack mit der Bearbeitung des jeweiligen Workflows noch nicht begonnen hat. Sobald die Bearbeitung eines Workflows durch AutomationStack gestartet wurde, ist eine Änderung der Priorität oder eine Stornierung nicht mehr möglich. Im Falle einer vom Kunden gewünschten Stornierung eines bereits begonnenen Workflows wird dieser auf die monatlich verfügbare Anzahl an Workflows angerechnet.
3.7. Bearbeitungs- und Implementierungsdauer: AutomationStack ist stets bemüht, die Bearbeitung und Implementierung so zeitnah wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von unternehmensinternen Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden. Die Dauer der Bearbeitung und Implementierung liegt im alleinigen Ermessen von AutomationStack und richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Umfang der Anfrage. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht-Einhaltung unternehmensinterner Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden besteht nicht.
3.8. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereitzustellen.
§ 4 Support-Anfragen und Fehlerbehebung
4.1. Eine Support-Anfrage im Sinne dieser AGB bezieht sich auf geringfügige Änderungen an bestehenden Workflows. Hierunter fallen Anpassungen wie die Änderung von Bedingungen, das Hinzufügen einfacher Schritte oder das Aktualisieren bestehender Logiken.
Beispiele für solche Änderungen sind:
Hinzufügen, Ändern oder Löschen eines Formularfeldes
Synchronisierung eines neuen Feldes zwischen zwei Systemen, die über einen Workflow miteinander verknüpft sind
Anpassen eines Seitenlayouts
Hinzufügen, Ändern oder Löschen einer E-Mail innerhalb einer automatisierten E-Mail-Sequenz
Anpassen einer Wenn-Dann-Logik
Hinzufügen, Ändern oder Löschen einer automatisch generierten Follow-Up-Aufgabe
4.2. Die Bearbeitung von Support-Anfragen ist auf eine maximale Arbeitszeit von 30 Minuten pro Anfrage begrenzt. Übersteigt der erforderliche Aufwand diese Zeitvorgabe, behält sich AutomationStack das Recht vor, diese zu priorisieren, abzulehnen, oder den Kunden über alternative Lösungen zu informieren, z. B. durch Anpassung des Anforderungsumfangs oder der Einreichung als neuer Workflow. Dies gilt auch, wenn die Anfrage in ihrem Charakter nicht einer Support-Anfrage entspricht. Dies liegt im Einzelfall im Ermessen von AutomationStack.
Beispiele für Änderungen, die nicht als Support-Anfrage gelten:
Austausch einer SaaS-Anwendung innerhalb einer Automatisierung
Verknüpfung einer neuen SaaS-Anwendung
Erstellung einer neuen E-Mail-Vorlage auf Basis eines neuen Designs
Neuprogrammierungen von API-Schnittstellen
Neuprogrammierungen in Apex (Salesforce.com)
4.3. Regelung zur angemessenen Nutzung: Kunden verpflichten sich, Support-Anfragen in einem angemessenen Rahmen zu beantragen. Sollten Anfragen über das übliche Maß hinausgehen, behält sich AutomationStack das Recht vor, diese zu priorisieren, abzulehnen oder separate Zusatzkosten zu berechnen. Die „Regelung zur angemessenen Nutzung“ gilt ausschließlich für Support-Anfragen und nicht für Troubleshooting-Anfragen.
4.4. Behebung von Fehlern (Troubleshooting-Anfragen): Dies umfasst die Analyse und Behebung von Problemen, die dazu führen, dass ein Workflow nicht wie vorgesehen funktioniert. Troubleshooting-Anfragen beziehen sich ausschließlich auf technische Fehler, die durch Änderungen an Drittanbieter-Software (z. B. API-Updates) oder unvorhergesehene Anwendungsfälle verursacht werden. Probleme, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht abgesprochene Änderungen durch den Kunden oder externe Eingriffe entstehen, gelten nicht als technische Fehler und fallen nicht unter Troubleshooting-Anfragen.
4.5. Die Behebung von Fehlern (Troubleshooting) erfolgt ohne eine spezifische zeitliche Begrenzung, jedoch im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Verfügbarkeit von AutomationStack. Ein Anspruch des Kunden auf die Behebung von Fehlern innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens besteht nicht.
4.6. Alle Support-Anfragen und Troubleshooting-Anfragen müssen über das Kundenportal von AutomationStack eingereicht werden. Einsendungen über andere Kommunikationswege, wie E-Mail, werden nicht berücksichtigt.
4.7. Priorisierung und Stornierung von Anfragen: Alle Support- und Troubleshooting-Anfragen werden nach Eingang und in der Reihenfolge ihrer Priorität bearbeitet. Der Kunde kann die Priorität seiner Anfragen jederzeit ändern, sofern AutomationStack mit der Bearbeitung der jeweiligen Anfrage noch nicht begonnen hat. Sobald die Bearbeitung einer Anfrage durch AutomationStack gestartet wurde, ist eine Änderung der Priorität ausgeschlossen. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, eine laufende Anfrage zu stornieren.
4.8. Bearbeitungs- und Implementierungsdauer: AutomationStack ist stets bemüht, die Bearbeitung und Implementierung so zeitnah wie möglich durchzuführen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Einhaltung von unternehmensinternen Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden. Die Dauer der Bearbeitung und Implementierung liegt im alleinigen Ermessen von AutomationStack und richtet sich nach der Verfügbarkeit und dem Umfang der Anfrage. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nicht-Einhaltung unternehmensinterner Fristen oder zeitlichen Vorgaben des Kunden besteht nicht.
4.9. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereitzustellen.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
5.1. Der Vertrag zwischen AutomationStack und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde auf der Website von AutomationStack eines der angebotenen Pakete auswählt, den Buchungsprozess abschließt und AutomationStack dem Kunden die Buchung bestätigt.
5.2. Der Buchungsprozess umfasst:
die Auswahl des gewünschten Abonnements,
das vollständige Ausfüllen der erforderlichen Buchungs- und Zahlungsdaten, und
die Zustimmung zu diesen AGB durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ (oder einer vergleichbaren Schaltfläche).
5.3. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs erhält der Kunde eine automatische Bestätigungsmail von AutomationStack. Mit Zugang dieser Bestätigungsmail ist der Vertrag wirksam zustande gekommen.
5.4. AutomationStack behält sich das Recht vor, Buchungen in begründeten Einzelfällen abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, und bereits geleistete Entgelte werden vollständig zurückerstattet.
5.5. Die von AutomationStack angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
5.6. Sollte AutomationStack nachträglich feststellen, dass der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist AutomationStack berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
§ 6 Registrierung und Kontoverantwortung
6.1. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistungen ist die Erstellung eines Kundenkontos im Kundenportal von AutomationStack. Hierfür hat der Kunde ein Passwort festzulegen und korrekte, vollständige sowie aktuelle Registrierungsinformationen anzugeben.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die angegebenen Registrierungsinformationen stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags durch AutomationStack führen.
6.3. Der Kunde darf keine Benutzernamen verwenden, die Rechte Dritter verletzen, wie beispielsweise Namen oder Marken ohne entsprechende Genehmigung, oder die anstößig, vulgär oder obszön sind.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontoinformationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und Vertraulichkeit seines Kontos sowie für alle Aktivitäten, die über sein Konto erfolgen. AutomationStack ist unverzüglich über jede Sicherheitsverletzung oder unbefugte Nutzung des Kontos zu informieren.
6.5. AutomationStack haftet nicht für Verluste, die durch die unbefugte Nutzung des Kontos des Kunden entstehen.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien bis zum Ablauf eines laufenden Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden. Der Kunde kann ebenfalls durch Anklicken des Buttons “Jetzt kündigen” (oder einer vergleichbaren Schaltfläche) im Kundenportal von AutomationStack wirksam zum Ablauf eines laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
7.2. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
7.3. Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Zeitraum von einem Monat ab dem Datum des Vertragsschlusses und nicht einem Kalendermonat.
7.4. Bereits gezahlte Entgelte werden im Falle einer Kündigung nicht erstattet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
8.1. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gemäß § 5 wird die Zahlung des vereinbarten Entgelts für das gewählte Paket sofort fällig. Die Preise richten sich nach den zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website von AutomationStack veröffentlichten Tarifen.
8.2. Die Zahlung erfolgt online über die im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmethoden. AutomationStack behält sich das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen oder zusätzliche Zahlungsmethoden anzubieten.
8.3. Der Kunde erhält nach erfolgreicher Zahlung eine entsprechende Bestätigung sowie eine Rechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
8.4. Bei Zahlungsverzug ist AutomationStack berechtigt, die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Die automatische Verlängerung des Abonnements gemäß § 7 bleibt unberührt. AutomationStack ist jedoch zur Kündigung bei ausbleibender Zahlung berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
8.5. Sollte eine Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich sein, ist der Kunde verpflichtet, die ausstehenden Beträge unverzüglich nach Aufforderung zu begleichen. AutomationStack ist berechtigt, hierfür zusätzlich angemessene Mahngebühren geltend zu machen.
§ 9 Haftung
9.1. AutomationStack haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet AutomationStack nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3. AutomationStack übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden.
9.4. AutomationStack haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Kunden oder auf Probleme mit Drittanbietersoftware zurückzuführen sind.
9.5. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
§ 10 Nutzung von Ergebnissen und geistiges Eigentum
10.1. Mangels anderer Vereinbarungen erhält der Kunde im Rahmen von Automatisierungs-Dienstleistungen erbrachten Leistungen (insbesondere Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung und –Entwicklung sowie Programmierung von APIs) ein einfaches Nutzungsrecht zum Einsatz auf iPaaS oder Cloud-Umgebungen. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Quellcodes, sowie erstellte Software unterliegen, auch als Teilleistungen einer Dienstleistung, dem Urhebergesetz und verbleiben als geschaffenes Eigentum AutomationStack.
10.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Rohdaten oder Quellcodes.
10.3. Eine Weitergabe der erstellten Leistungen an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AutomationStack erlaubt. Über den Umfang der Nutzung steht AutomationStack ein Auskunftsanspruch zu.
§ 11 Nennung des Auftraggebers und Referenzen
11.1. AutomationStack ist berechtigt, den Namen, das Logo und die Unternehmensbezeichnung des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen sowie in anderen Marketingmaterialien als Referenz zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht der Nutzung schriftlich. Darüber hinaus ist AutomationStack berechtigt, vom Kunden abgegebene Bewertungen in Textform, einschließlich des angegebenen Namens, Jobtitels, eines bereitgestellten Bildes und des Firmennamens, für Marketingzwecke zu verwenden. Die Verwendung erfolgt ausschließlich in einem angemessenen und seriösen Rahmen.
11.2. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten gemäß § 11.1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail an AutomationStack zu richten.
11.3. AutomationStack verpflichtet sich, die Daten des Kunden im Rahmen der Marketingnutzung gemäß § 11.1 sorgfältig und datenschutzkonform zu behandeln.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
12.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz von AutomationStack.
Copyright © AutomationStack. Alle Rechte vorbehalten.
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